Mitglied des Bundesdachverbandes und des jeweiligen Ländernetzwerkes können alle Einrichtungen sein, die im Auftrag des AMS ein Projekt bzw. eine Maßnahme durchführen und/oder im arbeitsmarktpolitischen Kontext tätig sind. Es ist dabei nicht relevant wie hoch das Auftragsvolumen bzw. Finanzierungsvolumen seitens des AMS ist.
Die Ländernetzwerke sind ihrerseits wieder Mitglieder des Bundesdachverbandes. Der Vorstand des Bundesdachverbandes setzt sich aus den VertreterInnen der Ländernetzwerke zusammen. Dies garantiert einen hohen Grad der Mitbestimmung jeder einzelnen Einrichtung.