Die Mitgliedschaft sowohl beim Landesnetzwerk, als auch beim Bundesdachverband sind Kosten, die dem AMS weiterverrechnet werden können!
Der Mitgliedsbeitrag stellt eine Umlage dar und ist mit 1% der gesamten Bruttolohnsumme anzusetzen. Für freie DienstnehmerInnen bestehen in jedem Land leider unterschiedliche Regelungen.
In diesem Zusammenhang informiert und unterstützt Sie der Bundesdachverband und Ihr Landesnetzwerk gerne!