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Praktisches Lernen wird anerkannt

Wesentlich für den geplanten Qualifikationsrahmen (Europäischer bzw. Nationaler Qualifikationsrahmen, EQR bzw. NQR) ist, dass beruflich und außerberuflich erworbene Fähigkeiten und Kompetenzen anerkannt und mit schulischer Bildung vergleichbar gemacht werden.

EQR_8_Level_-vereinfacht.pdf

Link: www.wba.or.at

 

Was gibt es in Österreich bereits?

Die Weiterbildungsakademie ist eine neue Einrichtung, die Anerkennung von Kompetenzen, die außerschulisch erworben wurden, ist nicht neu - aber ausbaufähig!

Ein Überblick zum Stand der Verfahren:

„Auf gesetzlicher Ebene wurden in den letzten Jahren einige Schienen gelegt, um zur Validierung nicht-formal erworbener Kenntnisse zu kommen (...): Das Berufsausbildungsgesetz bietet unter gewissen Bedingungen auch jenen, die nicht oder nur teilweise das duale Tandem von Berufsschule und betrieblicher Lehre durchlaufen haben, die Möglichkeit einer Lehrabschlussprüfung und der Anerkennung der Ausbildung.

Nach der Novelle der Gewerbeordnung 2002 kann die Berechtigung für bestimmte Gewerbe auch an Stelle von Zeugnissen durch die Beibringung eines „Individuellen Befähigungsnachweises“ erlangt werden. Weiters ist für die Zulassung zur Meisterprüfung lediglich ein Mindestalter von 18 Jahren erforderlich. In der Zulassung zur Berufsreifeprüfung wird im Berufsleben erworbenes Praxiswissen dem Schulwissen gleichgestellt. Die Studienberechtigungsprüfung bietet einen eingeschränkten Zugang zur Universität, vorausgesetzt man ist mindestens 20 Jahre alt und kann vier Jahre berufliche Aus- und Weiterbildung nachweisen. Externistenprüfungen können auch an Berufsbildenden Schulen abgelegt werden, wodurch nicht-formal erworbene Qualifikationen durch einen formalen Abschluss anerkannt werden.

Weiters gibt es insbesondere im technischen Verfahrens- und Produktbereich Personalzertifizierungen nach der Europäischen Norm 45013, wodurch Personen bestimmte Kompetenzen bescheinigt werden können, sowie marktmäßige Zertifizierungen wie den europäischen Computer-Führerschein (ECDL) oder Sprachenzertifikate.

In der Wirtschaft sind bisher noch kaum Methoden der Identifizierung und Anerkennung informell erworbener Kompetenzen in Verwendung (...). Die Betriebe befassen sich nur marginal mit der Methodologie des informellen Lernens, wohl aber ist verstärktes Interesse auf der Ebene der Kompetenzentwicklung der MitarbeiterInnen sowie an Lernarrangements, die informelles Lernen ermöglichen (Job Rotation, eLearning, …), bemerkbar. In österreichischen Universitäten scheint informelles Lernen als nennenswerter Schwerpunkt (noch) nicht auf. Es gibt einige Kurzbeschreibungen (...) sowie Erwähnungen im Zusammenhang von Bildungsstudien, jedoch keine systematische Forschungstätigkeit zu diesem Thema.

In außeruniversitären Forschungseinrichtungen wie dem Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft (IBW) und dem Österreichischen Institut für Berufsbildungsforschung (ÖIBF) stößt informelles Lernen hingegen zunehmend auf Interesse, vor allem in Zusammenhang mit vergleichenden Studien des Bildungswesens und in Hinblick auf die Anerkennung erworbener Kenntnisse (Schlögl; Schlögl/Sturm; Schneeberger/Petanovitsch).

Die Initiativen der Europäischen Kommission zum EQR, zu den Nationalen Qualifikationsrahmen sowie die ECVET- und NQR-Konsultationsprozesse haben in Österreich eine Reihe von Aktivitäten in Gang gesetzt.“


Reinhard Zürcher (2007): Informelles Lernen und der Erwerb von Kompetenzen. Theoretische, didaktische und politische Aspekte. Materialien zur Erwachsenenbildung Nr. 2/2007, 114f.
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